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Was tun bei Produktivitätsengpäsen durch COVID-19?

Hilft Ihnen eine Kurzarbeitsentschädigung weiter?
Was ist Kurzarbeit?
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Wer hat Anspruch auf Entschädigung?
Welches sind Ihre Verpflichtungen als Arbeitgeber?
Wo können Sie sich zusätzlich Informieren?

Kanton Schwyz,  Coronavirus und Unterstützung der Wirtschaft
Der Kanton Schwyz hat sich auf die weitere Ausbreitung des Coronavirus geeinigt. Ein aus dem Kantonsarzt, der Kantonsapothekerin und Vertretern verschiedener Sicherheitsorganisationen zusammengesetzter Sonderstab Coronavirus beobachtet die Entwicklung laufend und leitet daraus Empfehlungen und Handlungsanweisungen ab. Der Sonderstab orientiert sich bei seiner Arbeit an den Erkenntnissen und den Verhaltensanweisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Regierungsrat schnürt umfangreiches Unterstützungspaket für Schwyzer Wirtschaft > Mehr

Hier zur Berichterstattung des Bote der Urschweiz zum titelerwähnten Unterstützungspaket des Regierungsrats des Kantons Schwyz.

Newsletter des Amt für Wirtschaft, Stand 21.3.2020 > Newsletter

 

Das Amt für Arbeit, Kanton Schwyz stellt folgende Informationen zur Verfügung.
Informationen zum Thema Kurzarbeit:
Direktlink

Formulare erhalten Sie auf arbeit.swiss
Direktlink

Weitere Informationen:

Marco Prause
Leiter Arbeitsmarkt

Amt für Arbeit
Lückenstrasse 8
Postfach 1181
6431 Schwyz
T 041 819 16 24
F 041 819 16 29
marco.prause@sz.ch
www.sz.ch


Weitere Informationen: Schwyz-Infra.ch – Wirtschaft News


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