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Kanton Schwyz, Abfallplanung 2020

Abfallplanung 2020
Stellungnahme des H+I – Der Schwyzer Wirtschaftsverband.

Foto Abfallplanung, 2021 © AfU

Bericht

Abfallplanung 2020

Stellungnahme des H+I – Der Schwyzer Wirtschaftsverband.
Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) verpflichtet die Kantone, die Abfallplanung alle fünf Jahre zu überprüfen. Die bestehende Schwyzer Abfallplanung stammt aus dem Jahr 2013. Technologische Entwicklungen, Entsorgungssicherheit und gesetzliche Änderungen – insbesondere die Ablösung der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) durch die VVEA im Jahr 2016 – erfordern eine Überarbeitung. Mit dem Leistungsauftrag 2019 an das Amt für Umwelt und Energie wurde die Überarbeitung der Abfallplanung vom Kantonsrat in Auftrag gegeben. In 2021 wird die Abfallplanung neu zur Verabschiedung vorgelegt.

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